Stellungnahme: Angedachte Zweckentfremdungssatzung der Stadt
Die stadthistorische Bedeutung der Speyerer Altstadt - mit gleich zwei UNESCO-Welterbestätten - verlangt nach einem sensiblen baulichen Umgebungsschutz. Ziel muss es sein, das historische Erbe zu wahren, ohne gleichzeitig Eigentümer, Verwaltung und Klimaambitionen über Gebühr zu belasten.
Eine drastische Erweiterung der Denkmalzonen hätte weitreichende Folgen: Zahlreiche Maßnahmen an Gebäudefassaden würden künftig genehmigungspflichtig, viele Sanierungsvorhaben müssten nach den strengen Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes umgesetzt werden. Das stellt viele Eigentümer, insbesondere ältere Menschen oder Haushalte mit geringem Einkommen, vor erhebliche finanzielle und organisatorische Herausforderungen.
Auch die Aufnahme von Krediten für denkmalgeschützte Immobilien ist mit Hürden verbunden, etwa aufgrund reduzierter Beleihungswerte. Versicherungsfragen kommen hinzu. Die Folge: Sanierungsprojekte könnten verzögert oder gar unterlassen werden, zum Nachteil der städtebaulichen Entwicklung. Zudem wird durch die erweiterten Denkmalzonen der Ausbau erneuerbarer Energien erschwert. Der Einbau von Photovoltaik- oder Solaranlagen würde vielfach eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen. Gerade mit Blick auf Klimaschutz und Energiewende ist das ein problematisches Signal.
Auch wenn erhöhte steuerliche Abschreibungen eine gewisse Entlastung bieten können, profitieren hiervon vor allem Eigentümer mit hoher Steuerlast, nicht aber jene, die tatsächlich Unterstützung bräuchten.
Die FDP-Kreisvorsitzende Bianca Hofmann plädiert daher für eine differenzierte Betrachtung: „Statt großflächig ganze Stadtbereiche zur Denkmalzone zu erklären, sollten gezielt besonders schützenswerte Straßenzüge oder Einzelobjekte in den Fokus genommen werden. Der derzeitige Zeitplan der Stadtverwaltung, mit einer potenziellen Übermittlung eines „GO“ an die GDKE Mainz noch vor einer gründlichen Beratung, erscheint voreilig und unangemessen“.
Ein so weitreichender Schritt wie die Ausweisung eines „Stadtdenkmals Speyer“ darf nicht im Eilverfahren erfolgen, sondern muss mit Augenmaß, Transparenz und unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit diskutiert werden.