Statement zur "Neuregelung der Wahlwerbung"

Bei der Stadtratssitzung am 11.03.2021 gab es einen Prüfantrag von verschiedenen Fraktionen zum Thema Neuregelung der Wahlwerbung.

Den Antrag in der Sache finden wir allgemein unterstützenswert - Jedoch gibt es sehr große Mängel in der Ausarbeitung. Der Antrag ist reine Symbol- und Verbotspolitik, welcher sich auch nicht mit Artikel 21 GG vereinbaren lässt.

Erstmal kurz zum Sinn von Wahlwerbung in Form von z.B. Plakaten, da einige Fraktionen bzw. Kommunalpolitiker dies anscheinend noch nicht verstanden haben.

„Wahlwerbung und Selbstdarstellung der Parteien ist für politische Bildung notwendig“ (Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages WD 3-300 aus dem Jahr 2015). Daraus folgt, dass Plakatierungsmöglichkeiten hinreichend dicht sein müssen, damit flächendeckende Wahlwerbung möglich ist - als Zielgröße wird hier mit 1 Plakat je Partei auf 100 Bürger gerechnet (Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages WD 3-300 aus dem Jahr 2015). Für Speyer wären das 500 Plakate je Partei.

Weit unter dieser Zahl (max. 200 Plakate) haben wir als FDP Speyer schon bei der Kommunal- und Landtagswahl plakatiert.  

Vor allem für kleinerer Parteien, die nicht viele Ressourcen haben, sind Wahlplakate enorm wichtig, um Präsenz zu zeigen. Ein Verbot bzw. so eine massive Einschränkung würde kleinere Parteien benachteiligen, und dies wäre gegen Artikel 21 GG – Chancengleichheit von Parteien; denn Parteien müssen die gleichen Möglichkeiten haben, an dem Willensbildungsprozess der Gesellschaft mitzuwirken. Der Grundsatz der Chancengleichheit bedeutet daher, dass die Rechtsordnung jeder Partei die gleichen Möglichkeiten im Wahlkampf gewährleistet.

Durch eine massive Einschränkung, welche vorgesehen ist, sind jedoch Plakataktionen, wie z.B. Bürgersprechstunden weiterhin erlaubt und von den vorgeschlagenen Ideen ausgenommen. Dies bedeutet, dass Mitglieder des Bundestages bzw. des Landtages vor einer (Wieder-)Wahl die Stadt weiterhin im Rahmen einer Plakataktion für die Bürgersprechstunde voll plakatieren dürfen, und somit einen großen Vorteil haben – Die Erststimme ist eine Persönlichkeitswahl, sodass dann durch andere Plakataktionen trotzdem indirekt Wahlwerbung gemacht wird, was zum massiven Nachteil von nicht MdL, MdB oder Minister führt. Dies ist eine sehr große Lücke, welche wahrscheinlich bedacht und mit Absicht auch so im Antrag zu finden ist.

Ein weiterer Punkt, der erwähnt wurde, ist der Umweltschutz. Wahlplakate gibt es auch klimaneutral/CO2 Neutral. Recycling ist sehr wohl möglich und war und wird von uns beim Kommunal, Landtags oder Bundestagswahlkampf der FDP auch gemacht – wir verwenden Cartonplast-Plakate, welche zu 100% recyclebar sind.

Insgesamt sind Wahlplakate insbesondere für kleinere Parteien mit geringem Wahlkampfbudget wichtig, um vom Bürger wahrgenommen zu werden und Aufmerksamkeit zu erregen. Die FDP wäre bereit über weitere  (freiwillige) Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Plakate zu reden. Den Prüfantrag lehnen wir jedoch gerade in Bezug auf die hier gelebte Symbol- und Verbotspolitik ab.