Pressemitteilung: Satzungsänderung in Sachen Vorkaufsrecht nach § 25 Baugesetzbuch
Die Idee zur Satzungsänderung um sich ein Vorverkaufsrecht hinsichtlich des Geländes rund um den Kaufhof im Fall der Fälle abzusichern ist im Hinblick auf die Innenstadtentwicklung der richtige Gedanke und wird auch von uns als FDP-Fraktion unterstützt. Wenngleich dies ein starker Eingriff in den „freien“ Markt ist, so gibt es eben auch städtische Interessen und Interessen der Bürger von Speyer, die es ebenso zu wahren gilt. Es sollte aber auch hier der Grundsatz – nur so viel wie nötig, so wenig wie möglich – gelten.