Pressemitteilung: Ausweitung der Denkmalzonen zu voreilig !
Die stadthistorische Bedeutung der Altstadt Speyer - mit nun 2 UNESCO-Welterbestätten - mit einem weitergehenden baulichen Umgebungsschutz und damit einhergehend höheren Anforderungen an die Belange des Denkmalschutzes zu schützen, stellt eine große Herausforderung dar !
Es muss darauf geachtet werden, dass eine solche Maßnahme nicht automatisch zur überbürdeten Belastung für betroffene Immobilien- und Eigenheimbesitzer ausufert und die Verwaltung überfordert, sowie ökologische und ökonomische Gesichtspunkte Beachtung finden !
Mit einer extremen Zonenerweiterung würden eine Vielzahl weiterer Erhaltungsmaßnahmen an der Außenhülle von Gebäuden künftig genehmigungspflichtig, nach Vorgaben des Denkmalschutzgesetztes und auch in verpflichtender Art und Weise der Ausführung für viele Eigentümer eine eventuell nicht mehr zu stemmende Herausforderung, gerade auch aus finanzieller Sicht. Gerade bei der Aufnahme von Krediten für Denkmalgeschützte Immobilien bestehen extreme Hürden, auch hinsichtlich von Beleihungswerten. Auch versicherungstechnisch sind eine Vielzahl von Immobilien plötzlich neu zu bewerten.
Es besteht die Gefahr, dass auch der dann überaus zeitintensive Vorgang bei Genehmigungen das Interesse an Sanierungen und Renovierungen schwinden lässt.
Auch wenn es laut Verwaltung erhöhte steuerliche Abschreibungen gibt, finden hierdurch nur Immobilienbesitzer mit hoher Steuerbelastung überhaupt eine Unterstützung.
Eine Vielzahl älterer Hausbesitzer sowie Hausbesitzer mit geringen Einkünften würden hiervon keineswegs profitieren. Auch wird die Errichtung von Photovoltaik oder Solaranlagen erheblich erschwert bis eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen. Pnkte, welche noch ausführlicher zu beraten wären, auch im Hinblick auf das angedachte – extrem flächendeckende - Gebiet, welches als Denkmalzone neu ausgewiesen werden soll.
Die angedachte Dimension der vorgesehenen Denkmalzone ohne Differenzierung, sehen wir daher als nicht zielführend an und würden uns eine zielgerichtete Diskussion wünschen, wie wir ausgesuchte Straßenzüge und Einzelimmobilien erhalten können, ohne gleichzeitig ein ganzes Gebiet als „Stadtdenkmal“ auszuweisen.
Daher betrachten wir den Zeitplan als überaus voreilig, der GDKE Mainz bereits in der kommenden Stadtratssitzung ein „GO“ zur Qualifizierung einer zusammenhängenden Denkmalzone zu übermitteln. Nach erfolgter Qualifizierung nämlich, soll das „Stadtdenkmal Speyer“ dann in das Verzeichnis der Kulturdenkmäler Rheinland-Pfalz - lediglich mit „Benehmen“ der Unteren Denkmalschutzbehörde und der Stadt Speyer übernommen und abgeschlossen werden.
Daher sollte dieser Schritt wohlüberlegt angegangen und ordentlich besprochen werden.